Bundestag beschließt neues Gesetz zur Beschränkung von Manger-Boni



Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Finanzkrise der letzten Jahre und gibt der BaFin weit reichende Kompetenzen bei der Beschneidung von Mager-Boni.

Die BaFin kann zukünftig bespielsweise Bonuszahlungen beschränken oder komplett untersagen, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind. Auf diesem Weg sollen die Boni stärker an den längerfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt werden.

So kann die BaFin beispielsweise die Ausschüttung von Boni verbieten, wenn das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die Zahlungen können jedoch nachgeholt werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wieder verbessert hat. Die Nachholung der Zahlung ist jedoch nicht möglich, wenn die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation auf stattliche Finanzspritzen zurückzuführen ist.